Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Version 01.2015
SIBIRGroup AG erbringt ihre Lieferungen und Leistungen in der Schweiz auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn der Besteller auf solche verweist.
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
SIBIRGroup AG nimmt Bestellungen freibleibend entgegen. Der Vertrag mit dem Besteller kommt erst mit dem Empfang der schriftlichen Auftragsbestätigung von SIBIRGroup AG zustande.
Die Lieferungen und Leistungen sind in der Auftragsbestätigung abschliessend aufgeführt. Eine zwischen Vertragsabschluss und Lieferung eintretende Modelländerung bleibt vorbehalten.
Angaben in Prospekten und Katalogen sind nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind.
Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegten Preise verstehen sich als Festpreise. Die Verteilung von gelieferten Apparaten auf Etagen und Wohnungen ist Sache des Bestellers. Zuschläge für Kleinmengen- und Express-Sendungen werden separat in Rechnung gestellt.
Genormte Gebinde und Paletten sind nach Empfang der Ware auszutauschen oder franko SIBIRGroup AG zu retournieren, andernfalls wird ihr Wert dem Besteller verrechnet. Nichtgenormte Verpackungen für Extraanfertigungen werden nicht zurückgenommen und dem Besteller zu Selbstkosten verrechnet.
Liefertermine haben lediglich einen informativen Charakter. Der Liefertermin verschiebt sich entsprechend, wenn Hindernisse auftreten, die
SIBIRGroup AG trotz gebotener Sorgfalt nicht abwenden kann.
Die Nichteinhaltung von Lieferfristen und -terminen berechtigt nicht zur
Geltendmachung von Schadenersatz.
Rechnungen von SIBIRGroup AG sind bis spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern nichts separates vereinbart ist. Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit einen Verzugszins zu entrichten.
SIBIRGroup AG bleibt Eigentümerin der von ihr gelieferten Ware, insbesondere Konsignationsware, bis diese vollständig bezahlt ist. Der Besteller ermächtigt SIBIRGroup AG, die Eintragung des Eigentums im amtlichen Register vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung vom Lager der SIBIRGroup AG auf den Besteller über.
Retouren werden nur nach vorheriger Übereinkunft zurückgenommen. SIBIRGroup AG behält sich vor, dem Besteller bei Rücknahme von gelieferter Ware je nach Zustand mind. 10% vom Warenwert in Abzug zu bringen. Die Kosten für den Rücktransport trägt der Besteller.
Der Besteller hat die Lieferungen und Leistungen von SIBIRGroup AG innert 5 Arbeitstagen zu prüfen und SIBIRGroup AG eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, so gelten die Lieferungen und Leistungen - unter Vorbehalt versteckter Mängel - als genehmigt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Sie beginnt mit der Installation des Gerätes beim Endabnehmer, spätestens aber ein Jahr nach Auslieferung des Gerätes durch SIBIRGroup AG.
Bei rechtzeitiger Prüfung und unverzüglicher Mitteilung ist SIBIRGroup AG unter Ausschluss des Wandelungs- und Minderungsanspruches und Verzicht des Bestellers auf weitere Schadenersatzansprüche nur zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist verpflichtet.
Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 12 Monate ab Ersatz oder Abschluss der Reparatur.
Befindet sich das zu reparierende Gerät an einem Ort, der für die Service-Fahrzeuge von SIBIRGroup AG nicht zugänglich ist, ist die Gewährleistung insofern eingeschränkt, als zusätzliche Wegkosten, wie z.B. Bergbahn- und Helikoptertransporte, separat in Rechnung gestellt werden.
Von der Gewährleistung und Haftung von SIBIRGroup AG ausgeschlossen sind sodann Schäden, die nicht infolge schlechten Materials oder fehlerhafter Konstruktion entstanden sind wie z.B. infolge natürlicher Abnützung (Verschleissteile), nicht fachgerechter Installation, mangelhafter Wartung, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung oder von Betriebsvorschriften, Eingriffen von nicht autorisierten Stellen, Verwendung von anderen als Original-Ersatzteilen von SIBIRGroup AG sowie höherer Gewalt oder anderen Gründen, die SIBIRGroup AG nicht zu vertreten hat.
Der Besteller hat wegen Mängeln an Lieferungen und Leistungen einzig die in Ziffer 12 ausdrücklich genannten Rechte. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere nicht ausdrücklich genannte Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. Der Besteller hat in keinem Fall Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden. Die zwingenden Bestimmungen des schweizerischen Produktehaftpflichtgesetzes bleiben vorbehalten.
Die Rechte an allen Marken, Logos, Fotos und Texten im Zusammenhang mit Produkten der SIBIRGroup AG in Prospekten, Flyern sowie in Ausstellungs-, Verkaufsförderungs- und POS-Material und ähnlichen Unter-lagen liegen ausschliesslich bei SIBIRGroup AG. Die Belieferung mit solchen Materialien erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Händler diese Rechte anerkannt.
SIBIRGroup AG behält sich Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit vor.
Das Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem materiellem Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf vom 11.04.1980 und dessen Änderungen.
Gerichtsstand ist für beide Parteien Spreitenbach/AG. SIBIRGroup AG kann den Besteller auch vor den an seinem Sitz/Wohnsitz zuständigen Gerichten belangen. Für Konsumentenverträge bleiben die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände vorbehalten.
Die AGB treten per 01.01.2015 in Kraft.
SIBIRGroup AG, Geschäftsleitung